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Informieren Sie uns über Veränderungen an Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation. Wenn Sie nach Belgien zurückkehren, möchten wir das gerne so schnell wie möglich wissen! Warum? Änderungen können sich auf Ihre Mitgliedschaft und Ihren Versicherungsschutz auswirken.

Was ist, wenn sich Ihre Kontaktdaten oder andere persönliche Angaben ändern?

Als Sie beigetreten sind, haben Sie bestimmte Kontaktdaten, Bankdaten und andere persönliche Informationen angegeben. Es ist wichtig, dass diese in Ihrer Akte auf dem neuesten Stand gehalten werden. Bitte informieren Sie uns daher per E-Mail oder telefonisch über Änderungen von Telefonnummer, Adresse, E-Mail-Adresse usw., damit wir ebenfalls Bescheid wissen!

Falls Sie dies noch nicht getan haben, sollten Sie My eBox aktivieren. So sind Sie immer sicher erreichbar, egal wo Sie sind. Schauen Sie auf der My eBox Website(neues Fenster), um Ihr elektronisches Postfach zu aktivieren.

Was ist, wenn sich an Ihrer beruflichen Situation etwas ändert?

Werden Sie befördert, wechseln Sie den Arbeitgeber oder die Arbeitsadresse?

Bitte informieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch.

Kommen Sie zurück nach Belgien, oder ziehen Sie in ein anderes EWR-Land, die Schweiz oder das Vereinigte Königreich, um dort zu arbeiten?

Setzen Sie sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung, denn in diesem Fall können Sie nicht länger Mitglied der Überseeische Soziale Sicherheit bleiben. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Wiedereingliederung bestmöglich vorzubereiten.

  • Sind Sie als Privatperson Mitglied? Beantragen Sie die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft mit dem Formular Antrag auf Beendigung der Mitgliedschaft (auf Französisch)(.pdf-neues Fenster).
  • Sind Sie Mitglied über Ihren Arbeitgeber? Dann bitten Sie Ihren Arbeitgeber, sich an die Überseeische Soziale Sicherheit zu wenden.
  • Mitgliedschaftsbescheinigungen: Falls erforderlich, stellen wir Ihnen eine Mitgliedschaftsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung wird Ihnen Kontinuität bei Ihrer Wiedereingliederung in Belgien bieten. Achtung! Die Überseeische Soziale Sicherheit stellt erst dann eine Bescheinigung aus, wenn Sie alle Beiträge an die Überseeische Soziale Sicherheit gezahlt haben.

Kontaktieren Sie uns!

Alle Kontaktinformationen finden Sie auf unserer Kontaktseite.

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